Deine Kommune kann dir Hilfsmittel bewilligen
Wenn du ein dauerhaftes körperliches oder psychisches Handicap hast und Unterstützung im Alltag benötigst – sei es zu Hause oder am Arbeitsplatz – kannst du bei deiner Gemeinde in Dänemark einen Zuschuss zu Hilfsmitteln beantragen.
Deine eigene finanzielle Situation spielt dabei keine Rolle.
Die Kommune bewertet sowohl den Bedarf als auch welche Lösung am sinnvollsten und wirtschaftlich vertretbar ist. Der Zuschuss kann vollständig sein, aber manchmal ist eine Eigenbeteiligung erforderlich, abhängig vom Produkt.
In diesem Artikel erhältst du Antworten auf folgende Fragen:
👉 Welche Hilfsmittel kann ich bezuschusst bekommen?
👉 Wie beantrage ich Hilfsmittel?
👉 Wie nutze ich meine Bewilligung bei Seniorshop?
Welche Hilfsmittel kann ich bezuschusst bekommen?
Hilfsmittel sind Produkte, die eine eingeschränkte Funktion ausgleichen, tägliche Aktivitäten erleichtern oder deine Selbstständigkeit bei Handicap erhöhen können.
Du kannst unter anderem Zuschüsse für Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Rollstühle, Toilettenstühle sowie für kleinere Hilfsmittel wie Duschstühle, Greifzangen oder erhöhte Toilettensitze, Produkte für Inkontinenz, Stomahilfsmittel ergonomische Küchenutensilien oder Bandagen erhalten.
Die Kommune kann dir das Hilfsmittel entweder kostenlos leihen oder einen Zuschuss geben, damit du es dir selbst beschaffen kannst.
So beantragst du Hilfsmittel bei deiner Kommune
Du beantragst Hilfsmittel digital auf borger.dk
Klicke hier, um zur Antragstellung zu gelangen
Falls du nicht digital beantragen kannst – zum Beispiel wegen einer Sehbehinderung oder anderem –, sollte deine Kommune kontaktiert werden, die dir weiterhilft.
Es ist wichtig, dass du beantragst, bevor du selbst etwas kaufst, da die Kommune zuerst deinen Bedarf beurteilen muss.
Im Antrag solltest du beschreiben, welche Herausforderungen du im Alltag hast und wie das Hilfsmittel deine Funktionsnachteile ausgleichen kann. Die Kommune kann zusätzliche Dokumente anfordern, z.B. von Ärzten oder Krankenhäusern, falls dies für die Beurteilung notwendig ist.
Du kannst den Anbieter von Hilfsmitteln frei wählen
Wenn die Kommune Hilfsmittel bewilligt, wählen sie stets die kostengünstigste Lösung, die dennoch deinen Bedarf erfüllt. Das bedeutet, du erhältst ein funktionales und sicheres Hilfsmittel, jedoch nicht unbedingt das teuerste oder fortschrittlichste.
Auf Grundlage deiner Bewilligung hast du in der Regel das Recht, von der freien Anbieterwahl gemäß § 112 des Servicelovens Gebrauch zu machen. Das heißt, du kannst das Hilfsmittel bei einem Anbieter deiner Wahl erwerben, z.B., wenn du ein anderes Modell, eine andere Farbe oder Funktion bevorzugst, als die, die deine Kommune bietet.
Die Kommune leistet jedoch nur einen Zuschuss bis zu dem Betrag, den sie selbst gezahlt hätte – entscheidest du dich für ein teureres Produkt, musst du die Preisdifferenz selbst bezahlen.
So nutzt du deine Bewilligung bei Seniorshop
Wenn deine Kommune dir eine Bewilligung erteilt hat und du dein Hilfsmittel bei Seniorshop kaufen möchtest, sende uns bitte eine Kopie deiner unterzeichneten Bewilligung per E-Mail an: butik@seniorshop.dk.
Damit wir deine Bestellung aufgeben können, gib bitte folgende Informationen in der E-Mail mit der beigefügten Bewilligung an:
- Vollständiger Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Artikelnummer (des gewünschten Produkts)
- Gerne auch Aktenzeichen
Anschließend werden wir deine Bestellung aufgeben und dein neues Hilfsmittel zusenden.
